Obligatorische Bundesübung
Schiessplatz Gsteig
Das Obligatorische Programm wird von den Feldschützen Saanen-Gstaad und den Feldschützen Gsteig durchgeführt.
Umfang der Schiesspflicht:
Die jährliche Schiesspflicht beginnt im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule und dauert bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem der Pflichtige das 34 Altersjahr vollendet.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz
Programm
Einzelfeuer 5 Schuss Scheibe A5
Einzelfeuer 5 Schuss Scheibe B4
Kurzfeuer 1x2 Schuss, 1x3 Schuss Scheibe B4
Schnellfeuer 1x5 Schuss Scheibe B4
Total mögliche Punktzahl = 85
Auszeichnungen
Alter * | Karte | ||
A | Aktive | 21 - 59 Jahre | 66 P |
V | Veteranen | 60 – 69 Jahre | 64 P |
SV | Seniorveteranen | ab 70 Jahre | 63 P |
JS / J | Jungschützen | 17 – 20 Jahre | 64 P |
JJ | Jugendliche | 10 – 16 Jahre | 63 P |
* Beim Alter gilt immer das Jahr, in welchem, unabhängig vom Monat, die entsprechende Altersstufe erreicht wird.
Erfüllt hat, wer mindestens 42 Punkte und höchstens 3 Nuller aufweist. Bei Nichterreichen der Punktzahl kann das ganze Programm mit Kaufmunition wiederholt werden. Das Obligatorische Programm muss bis Ende August erfüllt sein.
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.