Das Volksschiessen kann vom 1. April bis am 15. Oktober geschossen werden. Weil der Wettkampf lizenzfrei ist, bietet er den Vereinen die Chance,
Gäste zum Schiessen einzuladen und sie für die Sportart zu begeistern.
Das Volksschiessen kann vom 1. April bis am 15. Oktober geschossen werden. Weil der Wettkampf lizenzfrei ist, bietet er den Vereinen die Chance,
Gäste zum Schiessen einzuladen und sie für die Sportart zu begeistern.
Programm für Lizenzierte Vereinsschützen
Für die Vereinsmeisterschaft zählen die ersten 2 Passen
Scheibe 10
Probeschüsse frei
Beliebig viele Passen à 10 Schuss.
Stellungen:
a) Lizenzierte Gewehr 50m-Schützen gemäss den RSpS.
b) Übrige: liegend frei oder aufgelegt.
Maximale Teilnahmekosten
- Übungskehr Fr. 2.50 pro Passe à 5 Schuss
- 10er-Stich Fr. 9.- pro Passe
Passen können beliebig nachgelöst werden.
Munition
Die Munition kann beim Organisator gekauft werden
Auszeichnungslimiten
Scheibe 10
Die in den Passen geschossenen Punkte werden zusammengezählt und ergeben die entsprechenden Kranzpunkte für die Auszeichnungen.
Auszeichnungen
Es werden folgende Auszeichnungen abgegeben:
- 1 Kranzpunkt = 1 Kranzabzeichen Bronze oder 1 Kranzkarte à Fr. 4.-
- 2 Kranzpunkte = 1 Kranzabzeichen Silber oder 1 Kranzkarte à Fr. 8.-
- 3 Kranzpunkte = 1 Kranzabzeichen Gold oder 1 Kranzkarte à Fr. 12.-
Es können beliebig viele Auszeichnungen gemäss den erreichten Kranzpunkten bezogen
werden. Die Auszeichnungen sind beim WKC SVS-G50 zu beziehen.
Sportschützenkarte Gewehr 50m
Die Sportschützenkarte Gewehr 50m wird nur an lizenzierte Schützen Gewehr 50m abgegeben,
welche in zwei Stichen das Auszeichnungsresultat für die Kranzauszeichnung silber oder die Kranzkarte à Fr. 8.- in der Stellung liegend frei (U13 - U17 und SV auch liegend aufgelegt) erreicht haben.
Die Sportschützenkarten können mit der Materialbestellung bestellt werden.
Die lizenzierten Schützen müssen in der Abrechnung aufgeführt werden.